AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

A. EINLEITENDES

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Produkte und Leistungen von ECOLEX, einer gemeinschaftlich genutzten Marke der Datenschutzhilfe GmbH mit Firmensitz in Uzwil SG und der Frick & Partner GmbH mit Firmensitz in Erlenbach ZH.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Produkte und Leistungen, die unter den Bezeichnungen ECOLEX EASY und ECOLEX ACADEMY von Auftraggebern, nachfolgend auch als «Lizenznehmer/in» oder «Schule» bezeichnet, in Anspruch genommen werden.

Die Anbieterin dieser Produkte und Leistungen wird nachfolgend auch als «Auftragnehmer/in» oder «Lizenzgeber/in» bezeichnet.

Geltungsdauer

Wir können diese AGB jederzeit ändern. Es gilt die jeweils aktuelle Version, welche jederzeit und kostenlos auf der ECOLEX Website eingesehen werden kann.
Im Fall von Anpassungen dieser AGB werden Auftraggebende und Lizenznehmer unmittelbar und in geeigneter Art und Weise über die massgeblichen Änderungen informiert.

Stand: 17. April 2024

B. ALLGEMEINES

1. Treuepflichten

  1. Die Parteien wahren die gegenseitigen Interessen nach bestem Wissen und Gewissen.
  2. Die Parteien informieren sich gegenseitig und unmittelbar über sachliche, personelle oder finanzielle Veränderungen, die den Verlauf des jeweiligen Vertragsverhältnisses beeinflussen können.

2. Geheimhaltungspflichten

  1. Sowohl die Auftragnehmerin als auch die Auftraggeberin verpflichten sich, die ihnen im gegenseitigen Kontakt zukommenden Informationen und Unterlagen geheim zu halten, nicht weiterzuverbreiten, weder teilweise noch ganz an Aussenstehende weiterzugeben, zugänglich zu machen oder für Aussenstehende zu verwenden.
  2. Involvierte Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Dritte müssen über die Geheimhaltungspflichten informiert und in geeigneter Weise in diese eingebunden werden.
  3. Die Geheimhaltungspflichten beginnen mit der ersten Kontaktaufnahme und bleiben über die Dauer einer allfälligen Zusammenarbeit hinaus bestehen.

3. Mitwirkungspflichten

  1. Die Auftraggeberin unterstützt die Auftragnehmerin bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen, im Wesentlichen durch Zurverfügungstellung der erforderlichen personellen Ressourcen und dem Bezeichnen einer oder mehrerer Personen, die für Entscheide bezüglich des Vertragsgegenstands autorisiert sind.
  2. Alle Kosten, die aus der Erfüllung der Mitwirkungspflichten durch die Auftraggeberin anfallen, werden von dieser allein getragen.
  3. Entsteht der Auftragnehmerin Mehraufwand, weil die Auftraggeberin ihren Mitwirkungspflichten nicht oder nur unvollständig nachkommt, werden der Auftraggeberin die Mehrkosten nach sachdienlicher Anzeige zusätzlich in Rechnung gestellt.

4. Sorgfaltspflichten

  1. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zu einer getreuen und sorgfältigen Erfüllung der ihr übertragenen Leistungen.
  2. Sie haftet jedoch nicht für Tätigkeiten, die entgegen den Empfehlungen der Auftragnehmerin, entgegen gesetzlicher Vorschriften oder entgegen der üblichen Praxis von der Auftraggeberin angeordnet werden.

5. Gewährleistung

  1. Für Ihre Leistungen gibt die Auftragnehmerin keine Erfolgsgarantien ab.
  2. Rechtsgewähr
  3. Die Auftragnehmerin leistet in ihrer beratenden und werkschaffenden Tätigkeit Gewähr, dass die von ihr erbrachten Leistungen frei von Rechten Dritter sind und keinerlei Rechte von Dritten die vertraglich zugesicherte Übertragung von den Rechten an der Nutzung einschränken oder behindern.
  4. Keine Gewähr übernimmt die Auftragnehmerin für Leistungen Dritter, zu deren Beschaffung sie lediglich als Vermittlerin aufgetreten ist.
  5. Sachgewähr
  6. Die Auftragnehmerin leistet Gewähr, dass die von ihr erbrachten Leistungen die zugesicherten und vorausgesetzten Eigenschaften erfüllen und keine Mängel aufweisen, welche den Wert des Geleisteten oder seine Tauglichkeit aufheben oder erheblich mindern.
  7. Vorbehalten bleiben Mängel an Teilen des Geleisteten, für welche die Auftragnehmerin nicht einstehen kann, weil sie auf direkte oder indirekte Handlungsanweisung der Auftraggeberin tätig wurde.

6. Haftung

    Aus Rechts- und Sachgewähr
  1. Die vertragliche Haftung der Auftragnehmerin aus Rechts- und Sachgewähr beschränkt sich auf den Umfang der Summe des Auftrags. Jede weiter gehende vertragliche Haftung fällt weg. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen.
  2. Die Auftraggeberin ist verpflichtet, der Auftragnehmerin allfällige Rechtsansprüche Dritter unverzüglich, spätestens jedoch innert 48 Stunden, mitzuteilen.
  3. Keine Rechtsgewähr übernimmt die Auftragnehmerin für die von der Auftraggeberin oder einer von ihr beauftragten Dritten zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen.
  4. Bei Kostenüberschreitung
  5. Die Auftragnehmerin haftet nur bei schuldhafter Schlechterfüllung des Vertrages, die Haftung beschränkt sich auf den Ersatz des Vertrauensschadens.
  6. Keine Haftung übernimmt die Auftragnehmerin für Mehrkosten bedingt durch Mehrleistungen auf Wunsch der Auftraggeberin.
  7. Für Dritte im Auftrag der Auftraggeberin
  8. Für die auf Wunsch oder Anordnung der Auftraggeberin beigezogenen Dritten übernimmt die Auftragnehmerin weder Sach- noch Rechtsgewähr noch haftet sie in irgendeiner Weise für die von diesen eingebrachten Leistungen, insbesondere bei Kostenüberschreitung oder Mängeln in der Ausführung.
  9. Für Folgeschäden
  10. Für Mängelfolgeschäden haftet die Auftragnehmerin nur bei grobem Verschulden und nur bei Anzeige innert tunlicher Frist.

7. Mängelbeseitigung

  1. Allfällige Mängel sind unverzüglich geltend zu machen.
  2. Der Auftragnehmerin wird im Fall einer Mängelrüge das vorrangige Recht zur Nachbesserung eingeräumt. Ist die Nachbesserung innert zumutbarer Frist nicht möglich, steht der Auftraggeberin bei erheblichen Mängeln die Wahl zwischen Minderungs- und Wandelungsrecht offen.

8. Preise

  1. Sämtliche Preise in Offerten und auf Preislisten verstehen sich rein netto in Schweizer Franken, exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
  2. Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung kommunizierten Preise.

9. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

  1. Sämtliche Zahlungen sind innert 30 Tagen nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug fällig.
  2. Bei Zahlungsverzug kann ECOLEX eine Nachfrist einräumen. Nach deren Ablauf ist ECOLEX berechtigt, Mahnkosten sowie Verzugszinsen geltend machen.
  3. ECOLEX kann Forderungen an Dritte abtreten. Im Fall einer Forderungsabtretung akzeptiert die Schuldnerin die AGB und die Datenschutzbestimmungen des Zessionärs.
  4. Die Auftraggeberin kann keinen Zahlungsaufschub geltend machen, wenn sie mit dem schulinternen Rollout der ECOLEX Arbeitsinstrumente zeitlich in Verzug ist oder wenn sie diesen noch nicht abgeschlossen hat.

10. Beendigung der Zusammenarbeit

  1. Jede Partei ist zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die andere Partei einen Nachlassvertrag abschliesst, Gläubigerschutz beantragt oder wenn über sie der Konkurs eröffnet wird.

C. ECOLEX EASY

1. Vertragslaufzeit

  1. Der Lizenzierung der ECOLEX EASY-Arbeitsinstrumente erfolgt einmalig, begründet kein Dauerauftragsverhältnis und hat keine Folgekosten in Form von periodisch wiederkehrenden Ausgaben (Abonnement) zur Folge.

2. Leistungen und Entgelte

  1. Hat die Auftraggeberin/Lizenznehmerin (Schule) zu einem beliebigen Zeitpunkt nach der Auftragserteilung mehr Schulklassen als in der Offertanfrage ausgewiesen und in der Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin/Lizenzgeberin festgehalten, kann ECOLEX keine rückwirkenden Nachforderungen (Klassenzuschlag) geltend machen.
    Vorbehalten bleiben Nachforderungen für absichtlich verschwiegende Klassenzuschläge (siehe auch Ziff. C. Pkt. 4 Abs. 2.).
  2. Hat die Auftraggeberin/Lizenznehmerin (Schule) zu einem beliebigen Zeitpunkt nach der Auftragserteilung weniger Schulklassen als in der Offertanfrage ausgewiesen und in der Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin/Lizenzgeberin festgehalten, kann die Schule keinen rückwirkenden Preisnachlass (Klassenzuschlag) geltend machen.

3. Nutzungsrechte

  1. Die Lizenznehmerin (Schule) ist berechtigt, die von der Lizenzgeberin zur Verfügung gestellten Arbeitsinstrumente zeitlich uneingeschränkt zu nutzen.
  2. Die Auftraggeberin anerkennt, dass ihr die Arbeitsinstrumente zur nicht exklusiven Nutzung überlassen werden.
  3. Die Rechte an der sachlichen und räumlichen Nutzung beschränken sich auf die Anzahl der Schulklassen, für welche die Nutzung vereinbart wurde. Vorbehalten bleibt die Ausnahme gemäss Ziff. C. Pkt. 2. Abs. 1.

4. Immaterialgüter- und Lauterkeitsrecht

  1. Die Auftraggeberin anerkennt den urheber- und lauterkeitsrechtlichen Schutz der durch ECOLEX erarbeiteten und zur Verfügung gestellten Arbeitsinstrumente.
  2. Die Auftraggeberin ist verpflichtet, die durch ECOLEX zur Verfügung gestellten Arbeitsinstrumente mittels organisatorischer und technischer Massnahmen gegen unerwünschte Zugriffe zu schützen, weder in Teilen noch als Ganzes, weder entgeltlich noch unentgeltlich, an Dritte weiter zu geben oder Dritten in irgendeiner Form zugänglich zu machen, auch nicht Klassen, die der Schulgemeinde der Auftraggeberin zugehörig sind, die jedoch auf der Offertanfrage mit Bedacht nicht ausgewiesen wurden, deshalb nicht in die Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin eingeflossen sind und folglich keine Klassenzuschläge zur Folge hatten.

D. ECOLEX ACADEMY

1. Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Die übliche Vertragslaufzeit der ECOLEX ACADEMY beträgt jeweils 12 Monate, es sei denn, die Parteien hätten ausdrücklich eine abweichende Vertragsdauer vereinbart.
  2. Vertragsverhältnisse zur ECOLEX ACADEMY können von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von 60 Kalendertagen jeweils auf das Ende der üblichen respektive der vereinbarten Laufdauer gekündigt werden.
  3. Ohne Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist verlängert sich das Vertragsverhältnis ECOLEX ACADEMY automatisch um die übliche respektive vereinbarte Vertragslaufzeit.

  4. Eine sofortige Auflösung des Vertragsverhältnisses durch die Schule ist jederzeit möglich, bedeutet jedoch, dass das Entgelt für die Restlaufdauer des Vertragsverhältnisses geschuldet bleibt und dass für nicht in Anspruch genommene Leistungen keine Gutschriften oder Rückerstattungen erfolgen.
  5. Eine sofortige Auflösung des Vertragsverhältnisses durch ECOLEX ist aus gewichtigem Grund jederzeit möglich, zum Beispiel, wenn die Schule die immaterialgüter- und lauterkeitsrechtlichen Grundsätze dieser AGB missachtet oder wenn die Schule gegen angeordnete technische Massnahmen verstösst und solche Verstösse den technisch einwandfreien Betrieb der Plattform ECOLEX ACADEMY beeinträchtigen oder beeinträchtigen können.
  6. Müssen wegen Missachtung von technisch angeordneten Massnahmen Zugänge zur Plattform ECOLEX ACADEMY gesperrt werden, gilt das Vertragsverhältnis als sofort beendet, die Gebühren bleiben jedoch bis zum Ablauf der ordentlichen Vertragslaufzeit geschuldet. Darüber hinaus kann ECOLEX die Schule für Folgeschäden oder Folgekosten belangen, die in einem solchem Zusammenhang entstehen.

2. Leistungen und Entgelte

  1. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Preise der ECOLEX ACADEMY.
  2. Wir behalten uns vor, die Preise für Folgeperioden jederzeit anzupassen. Solche Anpassungen müssen der Lizenznehmerin (Schule) vor Ablauf der Kündigungsfrist zur Kenntniss gebracht werden.

3. Zugriffe, Vertraulichkeit und Übertragbarkeit

  1. Die Zugriffe auf die passwortgeschützte Plattform ECOLEX ACADEMY sind personengebunden, als Benutzername ist eine E-Mail Anschrift @schule oder @gemeinde zwingend.
  2. Benutzername und Passwort sind geheim zu halten und dürfen anderen Personen, auch Kolleginnen und Kollegen innerhalb der Schule, nicht mitgeteilt werden oder zugänglich gemacht werden.
  3. Sowohl der Hauptzugang als auch Folgezugänge zur ECOLEX ACADEMY sind innerhalb der Schulgemeinde an Nachfolger/innen übertragbar.

4. Verfügbarkeit

  1. Es wird keine Gewähr geleistet, dass die Plattform ECOLEX ACADEMY jederzeit abrufbar ist und fehlerfrei funktioniert.
  2. ECOLEX behält sich vor, Anmeldungen zur Plattform ECOLEX ACADEMY ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  3. ECOLEX behält sich vor, die Plattform ECOLEX ACADEMY unter Wahrung einer angemessenen Vorlaufzeit jederzeit einzustellen. In einem solchen Fall würde der Gegenwert bereits bezahlter aber nicht mehr nutzbarer Restlaufzeiten rückvergütet.

E. ABSCHLIESSENDES

1. Individualabreden

Abweichende Vereinbarungen zu diesen AGB bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform und müssen von beiden Parteien handschriftlich unterzeichnet sein.

2. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder unwirksam gewordenen Bestimmung tritt eine solche, welche die Parteien im Wissen um die Unwirksamkeit der streitbaren Bestimmung getroffen hätten.

3. Anwendbares Recht

Diese AGB und die Vertragsverhältnisse mit Auftraggebenden respektive Lizenznehmenden unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht.

1. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Meinungsverschiedenheiten ist am Sitz der auftragnehmenden Partei.
Diese behält sich vor, die Auftraggeberin auch bei jedem anderen, nach Gerichtsstandsgesetz zuständigen Gericht zu belangen.